Abfallwirtschaftsgebühren

ABFALLWIRTSCHAFTSGEBÜHR UND ABFALLWIRTSCHAFTSABGABE

 

(1) Die Abfallwirtschaftsgebühr errechnet sich aus dem Behandlungsanteil.

(2) Die Berechnung des Behandlungsanteiles erfolgt nach der Anzahl der Abfuhrtermine.

(3) Die Grundgebühr beträgt:


   I.  Für die Abfuhr von Altstoffen (Grüne Tonne)  

      1) Bei Müllbehältern für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonnen) pro Müllbehälter und Abfuhr.

             a)  für einen Müllbehälter von 240  Liter     €   26,40

             b)  für einen Müllbehälter von 1.100  Liter  €   92,00

      2) Bei Müllbehältern für eine einmalige Benützung (Müllsäcke 120 L) pro Müllbehälter  € 2,89  


  II  Für die Abfuhr von Restmüll    

      1) Bei Müllbehältern für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonne) pro Müllbehälter und Abfuhr

               a)  für einen Müllbehälter von     1.100  Liter  €    36,00
               b)  für einen Müllbehälter von        240  Liter  €      9,60
               c)  für einen Müllbehälter von        120  Liter   €     4,80

      2)  Bei Müllbehältern für eine nur einmalige Benützung (Müllsäcke 60 L) pro Müllbehälter € 2,06

 

  III  Für die Abfuhr von Biomüll    

      1) Bei Müllbehältern für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonne) pro Müllbehälter und Abfuhr

               a)  für einen Müllbehälter von     1.100  Liter  €    24,96
               b)  für einen Müllbehälter von        240  Liter  €      6,24
               c)  für einen Müllbehälter von        120  Liter   €     4,08

      2)  Bei Müllbehältern für eine nur einmalige Benützung (Müllsäcke 60 L) pro Müllbehälter € 2,06

 

(4) Die Abfallwirtschaftsabgabe (ABA) beträgt 10 % der Abfallwirtschaftsgebühr (Behandlungsanteil).  

(5) Die Umsatzsteuer (Ust) in der Höhe von 10% wird gesondert in Rechnung gestellt.


Berechnungsbeispiel: Jährlich 6 Abfuhren Grüne Tonne 240L:  6 x € 26,40 + € 15,84 (10% ABA) + € 17,42 (10% Ust) = € 191,66

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter