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ABFALLWIRTSCHAFTSGEBÜHR UND ABFALLWIRTSCHAFTSABGABE
(1) Die Abfallwirtschaftsgebühr errechnet sich aus dem Behandlungsanteil.
(2) Die Berechnung des Behandlungsanteiles erfolgt nach der Anzahl der Abfuhrtermine.
(3) Die Grundgebühr beträgt:
I. Für die Abfuhr von Altstoffen (Grüne Tonne)
1) Bei Müllbehältern für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonnen) pro Müllbehälter und Abfuhr.
a) für einen Müllbehälter von 240 Liter € 26,40
b) für einen Müllbehälter von 1.100 Liter € 92,00
2) Bei Müllbehältern für eine einmalige Benützung (Müllsäcke 120 L) pro Müllbehälter € 2,89
II Für die Abfuhr von Restmüll
1) Bei Müllbehältern für eine wiederkehrende Benützung (Mülltonne) pro Müllbehälter und Abfuhr
a) für einen Müllbehälter von 1.100 Liter € 36,00 b) für einen Müllbehälter von 240 Liter € 9,60 c) für einen Müllbehälter von 120 Liter € 4,80
2) Bei Müllbehältern für eine nur einmalige Benützung (Müllsäcke 60 L) pro Müllbehälter € 2,06
III Für die Abfuhr von Biomüll
a) für einen Müllbehälter von 1.100 Liter € 24,96 b) für einen Müllbehälter von 240 Liter € 6,24 c) für einen Müllbehälter von 120 Liter € 4,08
(4) Die Abfallwirtschaftsabgabe (ABA) beträgt 10 % der Abfallwirtschaftsgebühr (Behandlungsanteil).
(5) Die Umsatzsteuer (Ust) in der Höhe von 10% wird gesondert in Rechnung gestellt.
Berechnungsbeispiel: Jährlich 6 Abfuhren Grüne Tonne 240L: 6 x € 26,40 + € 15,84 (10% ABA) + € 17,42 (10% Ust) = € 191,66