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Die Aufschließungsabgabe errechnet sich folgendermaßen:
Berechnungslänge (=Quadratwurzel der Bauplatzfläche) X Bauklassenkoeffizient X Einheitssatz.
Bauklasse: I .... bis 5m Bauklassenkoeffizient (BK) = 1,00
II .... über 5m bis 8m BK = 1,25
III .... über 8m bis 11m BK = 1,50
IV .... über 11m bis 14m BK = 1,75
... IX .... über 8m bis 11m BK = 3,00
Im Bauland ohne Bebauungsplan beträgt der Bauklassenkoeffizient mindestens 1,25 sofern nicht eine Höhe eines Gebäudes bewilligt wird, die einer höheren Bauklasse entspricht als der Bauklasse II.
Der Gemeinderat der Gemeinde Thomasberg hat in seiner Sitzung am 28. Mai 2020 den Einheitssatz über die Aufschließungsabgabe gemäß § 38 Abs. 6 der NÖ Bauordnung 1996 mit Wirkung 1. Juli 2020 mit Euro 500,-- festgesetzt.
Berechnungsbeispiel: Bauplatzfläche mit 1.600 m² im Bauland ohne Bebauungsplan beträgt die Aufschließungsabgabe:
40 X 1,25 X € 500 = € 25.000,00