Hundeabgabe

Anmeldung eines Hundes:

  • Die Anmeldung muss persönlich vorgenommen werden (Gemeindeamt).
  • Name und Hauptwohnsitz der Person, von welcher der Hund erworben wurde, ist bekannt zu geben.
  • Nachweis der erforderliche Sachkunde ist vorzulegen (6 monatige Nachfrist).
    • für Listenhunde ist ein erweiterter Sachkundenachweis zu erbringen.
  • Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung (Mindessumme € 725.000 pro Hund für Personen&Sachschäden).

Höhe und Fälligkeit der Hundeabgabe:

  • Die Hundeabgabe ist eine Jahresabgabe, d.h. es wird immer der Gesamtbetrag für das laufende Jahr fällig.
  • Die Anerkennung eines Nutzhundes muss beantragt werden.
  • EUR 25,00 pro Jahr; für Nutzhunde EUR 6,54 pro Jahr und Hunde mit erhöhten Gefährdungspotential EUR 120,00 pro Jahr
  • zuzüglich einmalige Kosten für die Hundemarke EUR 1,00.
  • Die Hundeabgabe ist spätestens am 15. Februar jeden Jahres fällig.
  • Ist Ihr Hund bereits angemeldet, wird Ihnen die Vorschreibung für die Hundeabgabe automatisch zugesandt. Die bereits ausgefolgte Hundemarke behält ihre Geltung bis zur Erstattung einer Meldung, dass der Hund abgegeben worden ist, abhanden gekommen oder verendet ist.

Abmeldung eines Hundes:

  • Die Abmeldung muss persönlich vorgenommen werden (Gemeindeamt).
  • Die Hundemarke ist abzugeben.

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