Hundeabgaben und Hundemarke

Wer einen neuen oder zusätzlichen Hund anschafft, hat das der Gemeinde unverzüglich zu melden und Folgendes vorzulegen:

  1. Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde (umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt oder durch eine Tierärztin und eine zweistündige Information durch  eine fachkundige Person) für alle Hunde
  2. Zusätzlich für auffällige Hunde und Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential die erweiterte Sachkunde zur Haltung dieser Hunde
  3. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme € 725.000 für Personen und Sachschäden pro Hund)

Weitergehende Information siehe Homepage der NÖ Landesregierung


Hundemarke
Für jeden Hund ist einmalig nach Einlangen einer Anzeige über den Erwerb eines Hundes oder den Zuzug mit einem Hund eine neue Hundeabgabemarke gegen Erstattung der Selbstkosten auszufolgen.
Bei Verlust der Hundeabgabemarke ist dem Halter des Hundes auf seinen Antrag gegen Erstattung der Selbstkosten eine Ersatzmarke auszufolgen.

Hundeabmeldung
Hinsichtlich jedes Hundes, welcher abgegeben worden, abhanden gekommen oder eingegangen ist, muss der Abgabenbehörde schriftlich eine Meldung erstattet werden. Im Falle der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abgabe des Hundes an einen Dritten sind bei der Meldung Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.


Die Hundeabgabe wird jährlich vorgeschrieben und ist bis spätestens 15. Februar fällig.

Zuständig

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