Kanaleinmündungsabgabe

Zuständig

Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche (bebaute und unbebaute Fläche) mit dem Einheitssatz


 Einheitssatz exkl. 10% MWSt

Mischwasser:        € 13,50

Schmutzwasser:   € 13,50

Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, daß die Hälfte der bebauten Fläche (Grundrißfläche, die von der lotrechten Projektion oberirdischer baulicher Anlagen begrenzt wird) mit der um 1 erhöhten Zahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoße multipliziert und das Produkt um 15 v.H. der unbebauten Fläche vermehrt wird. Nicht angeschlossene Gebäude oder Gebäudeteile zählen zur unbebauten Fläche (Grundfläche, die an eine bebaute Fläche unmittelbar angrenzen (höchstens jedoch bis zu einem Gesamtausmaß von 500 m2) und dem gleichen Liegenschaftseigentümer gehören.


zB.:  bebaute Fläche: 100 m²;  angeschlossene Geschoße: 2; unbebaute Fläche 800 m²  (max. 500m² werden berücksichtigt)

Kanaleinmündungsabgabe:  [100m²/2 x  (2+1)   +  15% x 500m²] = 225m² x € 13,50 = € 3.037,50 exkl. MWSt.


zB.:  bebaute Fläche: 100 m²;  angeschlossene Geschoße: 2; unbebaute Fläche 300 m²  (max. 500m² werden berücksichtigt)

Kanaleinmündungsabgabe:  [100m²/2 x  (2+1)   +  15% x 300m²] = 195m² x € 13,50 = € 2.632,50 exkl. MWSt.

Diesen Seiteninhalt teilen

Weiterleiten mit FacebookWeiterleiten mit LinkedInWeiterleiten mit Twitter