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Der Berechnung der Kanalbenützungsgebühr: Einheitssatz X m² Berechnungsfläche
Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen. Die Geschoßfläche angeschlossener Kellergeschoße (mit Ausnahmen) und nicht angeschlossener Gebäudeteile wird nicht berücksichtigt.
zB.: Berechnungsfläche: 250 m² ergibt eine Kanalbenützungsgebühr in der Höhe von € 687,50 pro Jahr inkl. MwSt. (250 * € 2,75)