Kommunalsteuer

Mit dem Steuerreformgesetz 1993 wurde die Lohnsummensteuer von der Kommunalsteuer abgelöst. Bei der Kommunalsteuer handelt es sich ausschließlich um eine Gemeindeabgabe.

Die Einhebung erfolgt durch den Einhebungsverband Wiener Neustadt.
Tel.: 02622/9025 41850

Zuständig

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